Der „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung #1 | Rechtslage

blogpost 18 | Oftmals „rutschen“ Banken in einer Kundenbeziehung unbeabsichtigt und v.a. unbemerkt in die Anlageberatung. Es findet ein (hier sog.) „Hidden Swap“ von Execution-Only zur Anlageberatung statt. Hohe Haftungsrisiken sind die Folge. Das betrifft Retail-, Regional- und Kantonalbanken ebenso wie Privat-, Handels- und Grossbanken und ist daher für die Bankpraxis von hoher Relevanz. Deshalb startet mit heutigem blogpost 18 eine weitere FinBlog-Serie. Folge #1 leitet ein mit einem Kurzabriss zur Rechtslage.

Um diesen Artikel zu Ende zu lesen, benötigen Sie ein Abonnement.

Jetzt Abonnement abschliessen

Bereits ein Konto? Melden Sie sich an.