(Keine) neue „FinTech“-Vorlage – Warum „FinTech“ nicht gleich „FinTech“ ist

blogpost 23 | Am 1. August 2017 sind im Wesentlichen zwei Anpassungen der Bankenverordnung („BankV“) in Kraft getreten: Erstens eine Verlängerung der Haltefrist von unverzinsten Habensaldi von 7 auf 60 Tage. Zweitens eine Freistellung von der (Bank-) Bewilligungspflicht (u.a.) bei Entgegennahme von Publikumseinlagen bis CHF 1 Mio., flankiert durch eine Informationspflicht und ein Zins-/Anlageverbot. – Entgegen der verbreiteten Terminologie handelt es sich bei diesem regulatorischen Paket jedoch gerade nicht um eine „FinTech“-Vorlage. Blogpost 23 legt dar, was diese Vorlage (de-) reguliert, was hingegen nicht.

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