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Investigations #5 | Unabhängigkeit eines Prüfbeauftragten (Fortsetzung: Urteil BGer.)

blogpost 65 | Mit Urteil vom 6. April 2020 (B-589/2020) wies das Bundesverwaltungsgericht (BVGer.) die Beschwerde einer Bank ab, mit der die Bank Einwände gegen die Unabhängigkeit eines von der FINMA eingesetzten Prüfbeauftragten erhob. Darüber wurde bereits in Folge #3 der Investigations-Serie berichtet (blogpost 59). Die hiergegen erhobene Beschwerde der Bank hat das Bundesgericht („BGer.“) unterdessen ebenfalls abgewiesen (Urteil BGer. 2C_399/2020 vom 28. Dezember 2020). – Der vorliegende Beitrag greift die zwei wesentlichen Urteilselemente auf und kommentiert diese: (1) die Auslegeordnung des BGer. zur Unabhängigkeit von Richter*innen, gerichtlichen Sachverständigen und Untersuchungsbeauftragten im Vergleich zum Prüfbeauftragten; (2) die (Rechts-) Folge in Bezug auf die als Prüfbeauftragte in Frage kommenden (Anwalts-) Kanzleien.

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Investigations-Serie #1 | Investigation Governance

blogpost 54 | Interne Untersuchungen („Investigations“) sind von hoher Praxisrelevanz. Das hat kürzlich etwa wieder die Untersuchung im Vorfall „Credit Suisse [CS]-Thiam-Khan“ gezeigt. Aus diesem aktuellen Anlass startet die neue FinBlog-Serie „Investigations“ nicht, wie ursprünglich geplant, mit einem „Prolog“ zum Thema interne und externe Untersuchungen (hierzu dann Folge #2), sondern mit einem Kurzbeitrag zur „Investigation Governance“. Untersucht wird unter diesem Titel, unter Bezugnahme auf und Auseinandersetzung mit der Konstellation in der internen Untersuchung „CS-Thiam-Khan“, welche Anforderungen an die Unabhängigkeit einer mandatierten Anwaltskanzlei, Prüfgesellschaft oder dergleichen zu stellen sind [mit Ergänzungen vom 19.12.2019].

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