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Negativzins-Update #6 | Bezirksgericht Zürich: Bank muss Negativzinsen aus Festhypothek-Vorfälligkeitsentschädigung rückerstatten

blogpost 45 | Erstmals hat ein hiesiges Gericht ein Urteil veröffentlicht zur Frage, ob bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung („VFE“) auch negative Wiederanlagesätze (Negativzinsen) einbezogen werden dürfen. In Auslegung der VFE-Klausel und unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsschluss sprach das Bezirksgericht Zürich mit Urteil vom 28. September 2018 (FV180107) der Bank die Berechtigung dazu ab. Abgesehen davon handelt es sich dabei (soweit ersichtlich) um eines der ersten Negativzins-Urteile überhaupt in der Schweiz. Die Bank hat das Urteil nicht weitergezogen. Die Begründung des Gerichts entspricht der Rechtslage. Einige Finanzinstitute haben das mit Anpassung ihrer VFE-Klauseln bereits antizipiert.

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