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Negativzins-Update #11 | (keine) Negativzinsen bei vorfälliger Auflösung von Festhypotheken

blogpost 55 | In einem aktuellen Negativzins-Leiturteil in Bezug auf die (sog.) Vorfälligkeitsentschädigung („VFE“) wegen vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek hat das Obergericht des Kantons Zürich („OGer. ZH“) den Einbezug negativer Zinssätze in die VFE-Berechnung untersagt: Im Kreditrahmenvertrag (nota: und nicht in einer späteren „Bestätigung“ o.ä.) sei in der anwendbaren VFE-Klausel nur von einem „erzielbaren Zinssatz“ die Rede, was Negativzinsen „eindeutig“ nicht erfasse. Die Bank musste daher die veranlagten Negativzinsen an den Kreditnehmer zurückzahlen. Aufgrund der weiten Verbreitung der streitgegenständlichen VFE-Klausel in Festhypothekar-Verträgen ist das Urteil von erheblicher Tragweite. – Weiterführend, namentlich mit Blick auf aktuelle Kontroversen in anderen Rechtsfällen, erörtert der vorliegende Beitrag ausserdem, (a) weshalb selbst bei einer VFE-Klausel, in der Negativzinsen explizit vorgesehen sind, nicht ohne weiteres der „negativste“ negative Wiederanlagesatz beigezogen werden darf, sowie (b), welche Zusatz-Anforderungen Art. 8 UWG an VFE-Klauseln stellt. [Mit Ergänzungen vom 16.1.2020]

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Negativzins-Update #6 | Bezirksgericht Zürich: Bank muss Negativzinsen aus Festhypothek-Vorfälligkeitsentschädigung rückerstatten

blogpost 45 | Erstmals hat ein hiesiges Gericht ein Urteil veröffentlicht zur Frage, ob bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung („VFE“) auch negative Wiederanlagesätze (Negativzinsen) einbezogen werden dürfen. In Auslegung der VFE-Klausel und unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsschluss sprach das Bezirksgericht Zürich mit Urteil vom 28. September 2018 (FV180107) der Bank die Berechtigung dazu ab. Abgesehen davon handelt es sich dabei (soweit ersichtlich) um eines der ersten Negativzins-Urteile überhaupt in der Schweiz. Die Bank hat das Urteil nicht weitergezogen. Die Begründung des Gerichts entspricht der Rechtslage. Einige Finanzinstitute haben das mit Anpassung ihrer VFE-Klauseln bereits antizipiert.

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Bundesgericht: Hypotheken können auch mündlich abgeschlossen werden – Anmerkungen zu Zustandekommen und Form von Hypothekarverträgen

blogpost 31 | Mit Urteil vom 17. Januar 2018 (4A_409/2017) hat das Bundesgericht einen mündlichen Hypothekarvertrag als (form-) gültig zustande gekommen qualifiziert. Dieses Urteil gibt Anlass zu einigen Anmerkungen zum Zustandekommen und zur Form von Hypothekarverträgen. Namentlich wird dargelegt, was Kreditinstitute diesbezüglich beim Abschluss von Hypotheken beachten müssen.

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Negativzins-Update #4 | Negativzins-Rechtslage in CH/DE/AT

blogpost 29 | Heute vor drei Jahren hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) nicht nur den EUR/CHF 1.20-Mindestkurs aufgegeben, sondern auch die Negativzinsen auf -0.75% gesenkt. Seither sind Negativzinsen für Finanzinstitute und Bankkunden Herausforderung und Belastung zugleich. Ein Ende der Negativzins-Politik der SNB ist bis auf weiteres nicht in Sicht. Anlass genug, um eine juristische Zwischenbilanz zu ziehen. Update #4 verschafft (in Form von Checklisten) einen Überblick zur aktuellen Negativzins-Rechtslage in der Schweiz (CH), Deutschland (DE) und Österreich (AT) und bietet damit Orientierung im „Rechts-Dickicht“ von Urteilen, Standpunkten und Meinungen zu zentralen Rechtsfragen rund um Negativzinsen.

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Negativzins-Update #3 | Sind Nullzinsfloor-Klauseln in Kreditverträgen zulässig?

blogpost 25 | Anlass für dieses Negativzins-Update #3 ist die jüngste Rechtsprechung des OGH und der Vorinstanzen (Oberlandesgericht Wien, Handelsgericht Wien), wonach sog. „Nullzinsfloor“ (oder „Margenschutz“) -Klauseln in Kredit-AGB und Formular-Kreditverträgen mit „Verbrauchern“ unzulässig seien. Da auch zahlreiche hiesige Kreditgeber in LIBOR-Hypothekarkreditverträgen solche Nullzinsfloor-Klauseln verwenden, stellt sich die (sehr) praxisrelevante Frage, wie es sich damit nach Schweizer Recht verhält.

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Zur Praxis des Bankenombudsman 2016

blogpost 22 | Ende Juni 2017 hat der Bankenombudsman seinen Jahresbericht 2016 veröffentlicht. (Auch) aufgrund der hohen Fallzahlen (2‘068 abgeschlossene Fälle im 2016) ist diese Institution ein wesentlicher Faktor in der hiesigen Bankrechtspraxis. Grund genug, (auch) die Praxis des Ombudsman unter die Lupe zu nehmen. Blogpost 22 thematisiert einige ausgewählte Fälle und stellt sie in den zugehörigen Rechtskontext.

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Negativzins-Update #2 | OGH Wien: kein Margenschutz bei negativen Basiszinssätzen in Kreditverträgen

blogpost 17 | Update #2 der FinBlog-Negativzins-Serie thematisiert ein weiteres, aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Frage, ob Kreditgeber bei Krediten mit flexiblen, negativ gewordenen Basiszinssätzen diese ohne vorgängige vertragliche Absprache einseitig bei 0% „einfrieren“ und damit mindestens die Kreditmarge vereinnahmen dürfen. Der OGH lehnt einen solchen Margenschutz ab. Das Urteil ist auch für Schweizer Kreditgeber von hoher Relevanz.

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Negativzins-Update #1 | OGH Wien: keine Pflicht der Bank zur Zahlung von Negativzinsen an Kreditnehmer trotz negativem (Gesamt-)Zins

blogpost 14 | Negativzinsen sind gegenwärtig eines der bedeutendsten Probleme in der Bankrechts-Praxis. Grund genug, die mit blogposts 2 und 8 initiierte Diskussion in Form einer FinBlog-Update-Serie zu Negativzinsen weiterzuführen. – Update #1 kommentiert ein aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH), gemäss dem das bankseitige Festhalten an einem Gesamtzins von 0% trotz an sich negativem Gesamtzins (Basiszinssatz + Marge < 0%) nicht unzulässig sei. Die Bank muss somit (zu Recht) keine Negativzinsen an ihre Kreditnehmer zahlen. Ob auch die Marge als solche (ohne vorgängige Vereinbarung) geschützt ist, lässt der OGH einstweilen offen. Dieselben Rechtsfragen stellen sich auch in der Schweiz.

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Negativzinsen im Aktiv- und Passivgeschäft von Banken: Rechtsprobleme | Lösungsansätze

blogpost 8 | Negativzinsen sind ein aktuelles wirtschaftliches Problem, das noch länger andauern dürfte. Umso wichtiger ist ein rechtsstrategischer Umgang mit Negativzinsen auf Seiten der Finanzinstitute. Dieser blogpost beruht auf einem Aufsatz des Bloggers zu Negativzinsen. Darin werden (a) die Rechtsprobleme von Negativzinsen und (b) mögliche Lösungsansätze überblicksweise aufgelistet. Ausserdem enthält der blogpost ergänzende Hinweise zur Geldpolitik der SNB sowie zu einer (deutschen) Lehrmeinung zum „Margenschutz“, die für Schweizer Finanzinstitute problematisch ist.

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Handelsgericht Wien: Bankmarge muss von negativem 3M-Euribor-Zinssatz aus berechnet werden | keine Zinssatzuntergrenze bei 0.00001%

blogpost 2 | Das Urteil des Handelsgerichts Wien (HGer. Wien) befasst sich mit Zinssatzuntergrenzen bei negativen (Referenz-) Zinssätzen. Die Urteilsbegründung ist (analog) ebenso nach Schweizer Recht beachtlich und damit auch für Schweizer Finanzinstitute von hoher Relevanz.

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