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Negativzins-Update #11 | (keine) Negativzinsen bei vorfälliger Auflösung von Festhypotheken

blogpost 55 | In einem aktuellen Negativzins-Leiturteil in Bezug auf die (sog.) Vorfälligkeitsentschädigung („VFE“) wegen vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek hat das Obergericht des Kantons Zürich („OGer. ZH“) den Einbezug negativer Zinssätze in die VFE-Berechnung untersagt: Im Kreditrahmenvertrag (nota: und nicht in einer späteren „Bestätigung“ o.ä.) sei in der anwendbaren VFE-Klausel nur von einem „erzielbaren Zinssatz“ die Rede, was Negativzinsen „eindeutig“ nicht erfasse. Die Bank musste daher die veranlagten Negativzinsen an den Kreditnehmer zurückzahlen. Aufgrund der weiten Verbreitung der streitgegenständlichen VFE-Klausel in Festhypothekar-Verträgen ist das Urteil von erheblicher Tragweite. – Weiterführend, namentlich mit Blick auf aktuelle Kontroversen in anderen Rechtsfällen, erörtert der vorliegende Beitrag ausserdem, (a) weshalb selbst bei einer VFE-Klausel, in der Negativzinsen explizit vorgesehen sind, nicht ohne weiteres der „negativste“ negative Wiederanlagesatz beigezogen werden darf, sowie (b), welche Zusatz-Anforderungen Art. 8 UWG an VFE-Klauseln stellt. [Mit Ergänzungen vom 16.1.2020]

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Negativzins-Update #7 | Leiturteil Bundesgericht: Keine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen

blogpost 50 | In einem ersten Negativzins-Leiturteil vom 7. Mai 2019 (4A_596/2018 / BGE 145 III 241) hat das Bundesgericht („BGer.“) eine Umkehr der Zinszahlungspflicht bei Krediten mit negativen Basiszinssätzen (i.c. CHF 6M-LIBOR) zu Recht abgelehnt. Die Frage eines absoluten Margenschutzes (i.S.v. „0% + Marge“) lässt das BGer., mangels Widerklage der beklagten Bank, indes offen. Die Vorinstanz (Cour de Justice Genf) lehnte einen solchen Margenschutz ab und setzte den (Gesamt-) Kreditzins auf 0% fest.

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Bundesgericht: Hypotheken können auch mündlich abgeschlossen werden – Anmerkungen zu Zustandekommen und Form von Hypothekarverträgen

blogpost 31 | Mit Urteil vom 17. Januar 2018 (4A_409/2017) hat das Bundesgericht einen mündlichen Hypothekarvertrag als (form-) gültig zustande gekommen qualifiziert. Dieses Urteil gibt Anlass zu einigen Anmerkungen zum Zustandekommen und zur Form von Hypothekarverträgen. Namentlich wird dargelegt, was Kreditinstitute diesbezüglich beim Abschluss von Hypotheken beachten müssen.

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Negativzins-Update #5 | LG Tübingen: Einführung von Negativzinsen auf bestehende Einlagen mittels AGB-Änderung ist unzulässig

blogpost 30 | Mit Urteil vom 26. Januar 2018 (4 O 187/17) hat das Landgericht Tübingen eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen gutgeheissen. Der Bank wird damit untersagt, AGB zu verwenden, nach denen für bestehende Sicht-, Spar- und Termineinlagen Negativzinsen zu entrichten seien. Eine solche Entgeltspflicht könne die Bank bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften nicht nachträglich einführen. – Diese Erwägungen sind auch nach Schweizer Recht relevant, namentlich mit Bezug auf Negativzins-AGB-Klauseln hiesiger Banken. [Anmerkung: Dieses Urteil ist unterdessen in Rechtskraft erwachsen.]

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Negativzins-Update #4 | Negativzins-Rechtslage in CH/DE/AT

blogpost 29 | Heute vor drei Jahren hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) nicht nur den EUR/CHF 1.20-Mindestkurs aufgegeben, sondern auch die Negativzinsen auf -0.75% gesenkt. Seither sind Negativzinsen für Finanzinstitute und Bankkunden Herausforderung und Belastung zugleich. Ein Ende der Negativzins-Politik der SNB ist bis auf weiteres nicht in Sicht. Anlass genug, um eine juristische Zwischenbilanz zu ziehen. Update #4 verschafft (in Form von Checklisten) einen Überblick zur aktuellen Negativzins-Rechtslage in der Schweiz (CH), Deutschland (DE) und Österreich (AT) und bietet damit Orientierung im „Rechts-Dickicht“ von Urteilen, Standpunkten und Meinungen zu zentralen Rechtsfragen rund um Negativzinsen.

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Negativzins-Update #3 | Sind Nullzinsfloor-Klauseln in Kreditverträgen zulässig?

blogpost 25 | Anlass für dieses Negativzins-Update #3 ist die jüngste Rechtsprechung des OGH und der Vorinstanzen (Oberlandesgericht Wien, Handelsgericht Wien), wonach sog. „Nullzinsfloor“ (oder „Margenschutz“) -Klauseln in Kredit-AGB und Formular-Kreditverträgen mit „Verbrauchern“ unzulässig seien. Da auch zahlreiche hiesige Kreditgeber in LIBOR-Hypothekarkreditverträgen solche Nullzinsfloor-Klauseln verwenden, stellt sich die (sehr) praxisrelevante Frage, wie es sich damit nach Schweizer Recht verhält.

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Zur Praxis des Bankenombudsman 2016

blogpost 22 | Ende Juni 2017 hat der Bankenombudsman seinen Jahresbericht 2016 veröffentlicht. (Auch) aufgrund der hohen Fallzahlen (2‘068 abgeschlossene Fälle im 2016) ist diese Institution ein wesentlicher Faktor in der hiesigen Bankrechtspraxis. Grund genug, (auch) die Praxis des Ombudsman unter die Lupe zu nehmen. Blogpost 22 thematisiert einige ausgewählte Fälle und stellt sie in den zugehörigen Rechtskontext.

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Negativzins-Update #2 | OGH Wien: kein Margenschutz bei negativen Basiszinssätzen in Kreditverträgen

blogpost 17 | Update #2 der FinBlog-Negativzins-Serie thematisiert ein weiteres, aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Frage, ob Kreditgeber bei Krediten mit flexiblen, negativ gewordenen Basiszinssätzen diese ohne vorgängige vertragliche Absprache einseitig bei 0% „einfrieren“ und damit mindestens die Kreditmarge vereinnahmen dürfen. Der OGH lehnt einen solchen Margenschutz ab. Das Urteil ist auch für Schweizer Kreditgeber von hoher Relevanz.

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Negativzins-Update #1 | OGH Wien: keine Pflicht der Bank zur Zahlung von Negativzinsen an Kreditnehmer trotz negativem (Gesamt-)Zins

blogpost 14 | Negativzinsen sind gegenwärtig eines der bedeutendsten Probleme in der Bankrechts-Praxis. Grund genug, die mit blogposts 2 und 8 initiierte Diskussion in Form einer FinBlog-Update-Serie zu Negativzinsen weiterzuführen. – Update #1 kommentiert ein aktuelles Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH), gemäss dem das bankseitige Festhalten an einem Gesamtzins von 0% trotz an sich negativem Gesamtzins (Basiszinssatz + Marge < 0%) nicht unzulässig sei. Die Bank muss somit (zu Recht) keine Negativzinsen an ihre Kreditnehmer zahlen. Ob auch die Marge als solche (ohne vorgängige Vereinbarung) geschützt ist, lässt der OGH einstweilen offen. Dieselben Rechtsfragen stellen sich auch in der Schweiz.

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