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Blockchain-Serie #5 | FIDLEG-Serie #2: Sind Blockchain-Dienste Finanzdienstleistungen nach FIDLEG?

blogpost 44 | Die „Token“-Klassifizierung ist gegenwärtig ein vieldiskutierter und umstrittener Aspekt des Blockchain-Rechts (z.B. betr. „Payment Token“, vgl. blogpost 33). Die Rechtsfrage indes, ob Blockchain-Dienste als solche womöglich Finanzdienstleistungen nach FIDLEG darstellen, ist bis anhin noch nicht aufgegriffen worden. Das wird nun nachgeholt. Dabei wird aufgezeigt, dass insbesondere bei Asset Token [allenfalls auch bei Payment Token] für „Blockchain-Betreiber“ (tbd) ein entsprechendes Rechtsrisiko besteht. Das ist nicht nur für diese relevant, sondern auch für Finanzinstitute hinsichtlich deren Kundenbeziehung (Compliance).

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FIDLEG-Serie | #1: Prolog

blogpost 40 | Am 15. Juni 2018 wurde das neue Finanzdienstleistungsgesetz („FIDLEG“) sowie das Finanzinstitutsgesetz („FINIG“) verabschiedet (Referendumsfrist bis 4. Oktober 2018). Mit dem heutigen Prolog (Folge #1) zur neuen „FIDLEG-Serie“ werden einige ausgewählte Aspekte des FIDLEG aufgegriffen: Ausstrahlungswirkung FIDLEG/Zivilrecht (ja) vs. Doppelnorm/Safe Harbor (nein), FIDLEG-Schutznormen (Risiko einer persönlichen Haftung: ja), Anlageberatung vs. Execution-Only, Kundensegmentierung nach FIDLEG/KAG/Zivilrecht, Retrozessionen, Beweislastumkehr (nein), zivilprozessuale Aspekte. – Die FIDLEG-Serie wird diese und weitere Aspekte des FIDLEG (und des FINIG) inskünftig punktuell vertiefen.

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