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FINMA-RS 2018/3 Outsourcing

blogpost 39 | Am 1. April 2018 ist das revidierte FINMA-Rundschreiben („-RS“) 2018/3 „Outsourcing“ in Kraft getreten (mit 5-jähriger Übergangsfrist für bestehende Outsourcing-Verhältnisse). Da sich die Banken wegen des steigenden Kosten- und Regulierungsdrucks je länger desto intensiver auf ihr Kerngeschäft fokussieren, wird Outsourcing immer wichtiger. Entsprechend erhöht sich auch die Aufmerksamkeit des Regulators (FINMA). Bis sich eine verlässliche Praxis ausgebildet hat, dürfte es indes noch eine Weile dauern. Blogpost 39 erläutert derweil einige für die Bankpraxis wesentlichen Aspekte des Rundschreibens.

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FINMA konkretisiert Abwicklungskonto- und Sandbox-Ausnahme

blogpost 28 | Mit teilrevidiertem, per 1. Januar 2018 in Kraft tretendem FINMA-RS 2008/3 konkretisiert die FINMA die bereits per 1. August 2017 im Rahmen der (uneigentlichen) „FinTech“-Vorlage in Kraft getretenen zwei Ausnahmen von einer (Bank-) Bewilligungspflicht (Abwicklungskonten; „Sandbox“), derweil sich die dritte Ausnahme („FinTech“-Lizenz) noch im pendenten Fidleg- / Finig-Gesetzgebungsprozess befindet. Noch wesentlich weiter entfernt scheint eine (allfällige) Regulierung namentlich von Blockchains, Kryptowährungen, ICOs. Dabei stehen dort für den Gesetzgeber Entscheidungen von einiger Tragweite an.

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Bundesgericht: FINMA-Watchlist darf keine Verdachtsliste sein

blogpost 16 | Gemäss Urteil des Bundesgerichts (BGer.) vom 22. März 2017 (1C_214/2016; zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [unterdessen publiziert: BGE 143 I 253]) darf die sog. „FINMA-Watchlist“ keine Verdachtsliste sein, sondern muss belastbare („harte“) Fakten enthalten, gegen die eine aufgelistete Person sich mit Rechtsbehelfen zur Wehr hat setzen können. Blogpost 16 ordnet das Urteil ein und zeigt auf, was das für die Watchlist sowie weitere (andere) FINMA-Listen bedeutet.

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