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Corona-Krise #3: Auswirkungen auf Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 62 | Die Corona-Krise verursachte nicht nur eine Delle in Wirtschaft und Industrie. Sie führte auch auf den Finanzmärkten zu erheblichen Verwerfungen. So tauchten die Kurse zahlreicher Anlagen an mehreren Handelstagen im März 2020. Es entstanden erhebliche Verluste in zahlreichen Depots. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden kreditfinanzierten Anlagestrategien, bei denen es zu Margin-Calls und Portfolio-Liquidationen kam. Die Verluste auszusitzen, war in diesen Fällen nicht möglich. Hier stellen sich Haftungsfragen, ebenso, wenn ein Finanzhaus sich in einer Pandemie nicht rechtzeitig so organisiert, dass die Betreuung der Depots dauerhaft gewährleistet ist.

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Bundesgericht äussert sich zur Verzichtsfrage bei Retrozessionen – Kontext und (weiterhin) offene Rechtsfragen

blogpost 61 | Mit Urteil vom 13. Mai 2020 (4A_355/2019) äussert sich das Bundesgericht („BGer“) einmal mehr zu Retrozessionen, diesmal im Kontext mit einem Vorausverzicht, den es als unwirksam qualifiziert. Zur Verzichtsfrage liess sich das BGer in der Vergangenheit bereits mehrfach vernehmen (vgl. insb. „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 = BGE 137 III 393). Das jüngste Urteil stellt keine Praxisänderung, namentlich keine -verschärfung dar, sondern stellt klar, dass Bandbreiten in Prozent des verwalteten Vermögens („fortune gérée“) und nicht des investierten Vermögens („volume investi“) anzugeben sind. Blogpost 61 stellt dieses Urteil ausserdem in den Kontext der weiterhin offenen Rechtsfragen rund um Vorausverzichte: (kein) Verzicht ohne Wissen um Anspruch, Angabe von „Eckwerten“ der Vertriebsvereinbarungen mit Dritten, AGB-Kontrolle standardisierter Verzichtsklauseln.

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Handelsaktivität einer Bank ohne Auftrag des Bankkunden ist nicht Vermögensverwaltung, sondern Geschäftsführung ohne Auftrag

blogpost 49 | Mit Urteil vom 25. März 2019 (4A_449/2018) hat das Bundesgericht („BGer.“) die Handelsaktivität einer Bank, die ohne Auftrag des Kunden erfolgte, als Vermögensverwaltung („VV“) qualifiziert. Begründet wurde dies damit, dass die Bank die Anlageentscheide gefällt habe, weshalb weder Execution-Only („EO“) noch Anlageberatung („AB“), sondern VV vorliege. Bei Überschreitung des Auftrags, d.h. Bankgeschäften ausserhalb des Bankvertrags, handelt es sich indes nicht um VV, sondern um Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Urteil BGer. 4A_262/2008). Entsprechend unterscheiden sich die Haftungsfolgen.

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Bundesgericht: Nichtoffenlegung von Retrozessionen in VV-Mandat ist ungetreue Geschäftsbesorgung

blogpost 41 | Im Urteil vom 14. August 2018 (6B_689/2016) [BGE 144 IV 294] hat das Bundesgericht (BGer.) mit Bezug auf einen Vermögensverwalter, der (u.a.) vereinnahmte Retrozessionen gegenüber den Kunden nicht offenlegte, auf ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) erkannt. Blogpost 41 ordnet dieses Urteil ein. (mit Ergänzungen v. 5.12.18 und 2.5.20)

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Bundesgericht konkretisiert Schadensschätzung und -substantiierung in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.

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Bundesgericht bestätigt Schadenersatz- und Retrozessions-Urteil des Handelsgerichts Zürich

blogpost 11 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 7. Februar 2017 (4A_436/2016; 4A_466/2016) die Beschwerden beider Verfahrensparteien gegen ein Urteil des Handelsgerichts vom 10. Juni 2016 (vgl. blogpost 1) abgewiesen. Das Urteil ist von besonderer Relevanz, weil es verschiedene zentrale Aspekte des Vermögensverwaltungsrechts behandelt: Anlagestrategie und Vertragsverletzung, Genehmigungsfrage, Schadensberechnung und -bemessung, Selbstverschulden. Anlass zu Kritik geben die Erwägungen des BGer. zur Vorteilsanrechnung.

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Bundesgericht: Willensvollstrecker als Vermögensverwalter | Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung

blogpost 6 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2016 (4A_280/2016) die Beschwerde eines Willensvollstreckers abgewiesen. Das Urteil behandelt verschiedene zentrale Rechtsfragen der Vermögensverwaltung, so v.a. die kontroversen Themen Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung.

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Buchbesprechung: Handbuch Vermögensverwaltung (hrsg. v. Schäfer/Sethe/Lang) (2. Auflage 2016)

blogpost 4 | Das „Handbuch der Vermögensverwaltung“, herausgegeben von den Juristen Frank A. Schäfer, Rolf Sethe und Volker Lang, ist in 2. Auflage erschienen. Die Neuauflage enthält Beiträge verschiedener Autoren (u.a.) zum Schweizer Recht. Einige ausgewählte, besonders relevante Stellen hieraus werden in diesem blogpost punktuell kommentiert.

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Obergericht Zürich: Vermögensverwalter verkaufte VV-Mandat als „konservativ“

blogpost 3 | Das Obergericht des Kantons Zürich (OGer. ZH) hat mit Beschluss vom 26. August 2016 (LB160027) die Berufung eines Anlegers in einem Rechtsstreit betreffend Schadenersatz aus Vermögensverwaltung gutgeheissen. Die Vorinstanz (Bezirksgericht Zürich) wies die Klage zu Unrecht ab.

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Leiturteil Handelsgericht Zürich: Vermögensverwalter zu Schadenersatz und Retrozessionen verurteilt

blogpost 1 | Das Handelsgericht Zürich (HGer. ZH) hat in einem 200-seitigen Leiturteil (Urteil HG110230 vom 10. Juni 2016) einen unabhängigen Zürcher Vermögensverwalter zu Schadenersatz und Herausgabe von Retrozessionen verurteilt. Dabei hat sich das HGer. ZH zu einigen zentralen und kontroversen Rechtsfragen geäussert, zu denen es bis anhin nur wenig bis keine Judikatur gab. Der blogpost fasst das Urteil auf knapp 2 Seiten zusammen und kommentiert es. Das Urteil des HGer. ZH ist rechtskräftig (das Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache vom 7. Februar 2017 wird in blogpost 11 thematisiert).

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