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blogpost 6 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2016 (4A_280/2016) die Beschwerde eines Willensvollstreckers abgewiesen. Das Urteil behandelt verschiedene zentrale Rechtsfragen der Vermögensverwaltung, so v.a. die kontroversen Themen Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung.
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