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blogpost 38 | In einem aktuellen Urteil vom 16. April 2018 (4A_586/2017) (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen [inzwischen publiziert: BGE 144 III 155]) konkretisiert das Bundesgericht (BGer.) die Anforderungen an die richterliche Schätzung sowie klägerische Substantiierung von Anlageschäden. Dem Urteil lag ein (Anlage-)Beratungsverhältnis zugrunde. Da indes das BGer. analog Grundsätze aus dem Vermögensverwaltungsrecht beizieht, ist das Urteil auch für Vermögensverwaltungsfälle einschlägig.
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