Blockchain-Serie | #9 Entwurf und Botschaft zu „Blockchain-Anpassungsgesetz“: revidierte Regeln zur Aussonderung von „kryptobasierten Vermögenswerten“ im Konkurs

blogpost 56 | Am 27. November 2019 erschien die Botschaft des Bundesrates und der Entwurf eines künftigen schweizerischen „Blockchain-Anpassungsgesetzes“. Am Konzept eines bereits in blogpost 46 mit Bezug auf den initialen „DLT-/Blockchain-Bericht“ des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 festgestellten, minimal-invasiven Eingriffs in die Rechtsordnung wird weiterhin, zu Recht, festgehalten: kein materielles „Blockchain-Gesetz“, keine Eingriffe ins Sachenrecht, stattdessen punktuelle Anpassungen (daher hier „Anpassungsgesetz“ genannt) im Wertpapier-/Bucheffekten-, Finanzinfrastruktur-, sowie im SchK-, Bank- und FinTech-Recht. – Eine gewichtige, praxisrelevante Änderung zur Vernehmlassungsvorlage betrifft insoweit die Aussonderung „kryptobasierter Vermögenswerte“ im Konkursfall. Hierauf fokussiert der vorliegende Beitrag.

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