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blogpost 7 | Das Bundesgericht (BGer.) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2016 (4A_308/2016) die Beschwerde einer portugiesischen Unternehmerfamilie gegen die Bank J. Safra Sarasin wegen „cum-ex“-Dividendenarbitrage abgewiesen. Von besonderer Relevanz sind (u.a.) auch die Ausführungen des BGer. zur (Un-)Befangenheit eines Handelsrichters. Der blogpost enthält die wesentlichen Punkte des Urteils, ordnet sie ein und schlägt u.a. eine leichte, aber entscheidende Anpassung des handelsgerichtlichen Spruchkörpers vor.
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